Standlicht

Moderator: kasi

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Wolfgang
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Standlicht

Beitrag von Wolfgang »

Hallo,
ist es richtig, dass bei dem Zündapp Zündschloss bei eingeschaltetem Fahrlicht und Fernlicht
das Standlicht aus ist?
Ich kenne mittlerweile 4 Motorräder die genau so geschaltet sind.
Ein Oldtimer-Freund sagte mir, weil die Lichtmaschinen damals so leistungsschwach waren, hat man das getrennt.
Wie kann man die Schaltung ändern, dass beim Fahrlicht auch das Standlicht an ist?
Bei PKW's ist das heute so Vorschrift.
Gruß
Wolfgang
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kasi
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Re: Standlicht

Beitrag von kasi »

servus wolfgang,

es is auch bei motorradln so, dass das standlicht zusammen mit fahr-/fernlicht brennen muass. mein tüvler schaut da genau hin, dass dem auch so is. egal, ob's ein oldie is oder ein youngtimer. bei meinen zündapp's is es korrrekt.

laut meinem tüvler geht die vorschrift - typisch deutsch - darauf zurück, dass bei ausfall von fahr-/fernlicht wenigschtens noch das standlicht brennen soll. was bei den gschamigen lima-leistungen der frühen 50er jahre zwar ein argument, aber für mich gar durchaus niemals nicht keine begründung war/ist. das hätte damals wie heute auch nur in wolkenlosen und windstillen vollmondnächten und auch nur ansatzweis funktioniert.

die (4 geändert:) 1,5 watt standlichtleistung belasten auch ein 6 volt-bordnetz wohl nur marginal, wenn limaleistung und akkuzustand ordentlich san.

eine interne lichtschalter-änderung ist wohl (zumindest für laien) nicht zumutbar. falls also das vorhandene zündschloss weiter verwendet wird schlag i vor, den draht fürs standlicht mit in der gleichen klemme 58 wie fürs rücklicht zu befestigen. das brennt, sobald licht eingschaltet is, egal ob fahr- oder fernlicht.

gutes gelingen
peter (kasi)
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Wolfgang
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Re: Standlicht

Beitrag von Wolfgang »

Hallo Kasi,
das sind nicht nur 5 Watt für das Standlicht vorne, dazu kommt auch das Rücklicht mit 5 Watt. Es muss ja auch nach hinten abgesichert werden.
Bei einem Gespann kommen auch noch die Seitenwagen Beleuchtung vorne und hinten dazu, mit je 5 Watt. Das sind dann gesamt 20 Watt mehr für die Lichtmaschine.
Gruß
Wolfgang
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kasi
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Re: Standlicht

Beitrag von kasi »

servus wolfgang,

jetzt wirds klarer:
wenn dein scheinwerfer mit einem 5 watt-birndl fürs standlicht bestückt is nehm ich stark an, dass zumindest der reflektorspiegel kein originaler für die ks 601 is, vermutlich dann auch der ganze scheinwerfer incl. zündschloss nicht.
die 5 watt-birndl sind meines wissens mit einem sockel ba15s ausgestattet, während die - ich hab in der etl nachgschaut - originale 1,5 watt-standlichtbirne den kleinen sockel ba7s oder ba9s wie auch die tachobeleuchtung hat.

zurückkommend auf deine ursprüngliche fragestellung nach gemeinsamer schaltung des standlichts mit fahr-/fernlicht nehm ich ebenso stark an, dass auch bei deiner maschine bei "licht ein" hoffentlich und äußerst ratsam auch rücklicht und seitenwagenlichter brennen. mein tüvler würde mich in gegensätzlichem fall augenblicklich ohne plakettl heimschicken und sich auf ein baldiges wiedersehen mit ordentlichem licht freuen.
also: unterm strich gehts um die (original) 1,5 watt fürs standlicht-birndl mehr oder weniger.

weiterhin gutes gelingen
peter (kasi)
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Wolfgang
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Re: Standlicht

Beitrag von Wolfgang »

Hallo,
ich habe das Problem gelöst.
Ich habe zwischen den Stand- und Fahrlicht eine Diode geschaltet.
Nun leuchet das Standlich auch mit dem Fahrlicht.
Gruß
Wolfgang
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Re: Standlicht

Beitrag von kasi »

servus wolfgang,
schön, dass es klappt.
jetzt taucht bei mir die frage auf, woher zündapp/noris/bosch anfang/mitte der fünfziger jahre eine diode gezaubert haben? die ersten halbleiter auf germanium/silizium-basis wurden anfang der sechziger jahre verkauft. :?:
immer gutes standlicht
peter (kasi)
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Zündkatz
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Re: Standlicht

Beitrag von Zündkatz »

Ääääh Männers, ich will ja nicht unken, aber wieso klemmt ihr das Standlicht des Schweinewerfers nicht einfach auf 58 statt auf 57? Davon ab, daß ich das leuchtende Standlichtbirnlein gemeinsam mit dem Fahrlicht als unnötig erachte, da man bei Ausfall des Abblendlichtes mutmaßlich sofort auf Fernlicht umschaltet. Nach der StVO ist es ohnehin nicht zulässig mit Standlicht zu fahren, auch mit alleinigem Fernlicht nicht, außer man stellt den Schweinewerfer so, daß entgegenkommende nicht geblendet werden. Dann gelten aber die Höchstgeschwindigkeiten im Einklang mit der erwähnten StVO behufs Sichtweite und Anhalteweg, aber das Wissen darum darf man ja bei Fahrerlaubnisinhabern erwarten.Einschlägig dürfte aber wohl eher der § 51 der StVZO sein, wonach es um Begrenzungsleuchten geht, dabei ist für Motorräder mit Beiwagen von einer Begrenzungsleuchte, am Beiwagen, die Rede, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html, möglicherweise hat der TÜV-Mann da was mißverstanden
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