Hallo,
wie ist die aktuelle Vorgehensweise, wenn man einen Rahmen ohne Brief besitzt? Muß ich da immer noch ans Kraftfahrtbundesamt schreiben, um dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen neuen Brief (neu Zulassungsbescheinigung Teil 2) zu bekommen? Hat sich da in den lezten Jahren auch was geändert?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Gruß Rudi
Rahmen ohne Brief
Moderator: kasi
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Rahmen ohne Brief
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Hallo,
die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt- Bundesamt ist nicht mehr erforderlich und wird nach meinem Wissen auch nicht mehr versendet. Nach einer erfolgreichen Tüv Abnahme nach § 21( Vollabnahme mit Gutachten) bekommt man dann bei der Zulassung des Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung. Allerdings muß man eidesstattlich erklären das man keinen Fahrzeugbrief hat und beim Kauf auch nicht bekommen hat und/ oder man ihn verloren hat. Wie es halt ist.
So wird es in meinem Landkreis bei der Zulassungsstelle gehandhabt. Sicherlich können dfa von Kreis zu Kreis aber auch Abweichungen mögliuch sein.
Gruß, Andreas.
die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt- Bundesamt ist nicht mehr erforderlich und wird nach meinem Wissen auch nicht mehr versendet. Nach einer erfolgreichen Tüv Abnahme nach § 21( Vollabnahme mit Gutachten) bekommt man dann bei der Zulassung des Fahrzeugs eine neue Zulassungsbescheinigung. Allerdings muß man eidesstattlich erklären das man keinen Fahrzeugbrief hat und beim Kauf auch nicht bekommen hat und/ oder man ihn verloren hat. Wie es halt ist.
So wird es in meinem Landkreis bei der Zulassungsstelle gehandhabt. Sicherlich können dfa von Kreis zu Kreis aber auch Abweichungen mögliuch sein.
Gruß, Andreas.
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